Reit-und Ritterverein Gengenbachtal e.V. RITTERSPIELE  KÖNIGSBACH-STEIN  20. - 22. Juli 2012 Vertrag zwischen:   Reit- und Ritterverein Gengenbachtal e.V.   Bilfingerstr. 26, 75203 Königsbach-Stein   Veranstalter/ Organisation – vertreten durch Familie Gassenmeier Telefon 07232-6699    Fax  07232/314065 wiesenmuehle.stein@t-online.de und Kunsthandwerk ............................................................................................ Händler/Lager ............................................................................................ Lager ............................................................................................ Veranstaltungsort: Gengenbachtal, 75203 Kö.-  STEIN    Wiesenmühle Veranstaltungszeitraum: 20. – 22. Juli 2012 Zwischen den Parteien wird nachfolgender Vertrag geschlossen: 1.     Der Auftragnehmer mietet für den o. g. Zeitraum einen ihm zugewiesenen Standplatz Größe   ........m  X ........m 2.     Aufbau muss  Donnerstag ab 16 Uhr bis Freitag 13 Uhr erfolgt sein, nach 13 Uhr dürfen keine         Fahrzeuge und andere nicht mittelalterliche Utensilien auf dem Veranstaltungsgelände sein 3.     Das Warenangebot gliedert sich wie folgt. ......................................................................................................................................................... 4.     Der Auftragnehmer stellt die Veranstalter sowie die öffentliche Verwaltung frei von sämtlichen          Schadensersatzansprüchen für Personen -, Sach - und Vermögensschäden. Er haftet für         sämtliche Folgen bei Nichtachtung der gesetzlichen sowie behördlichen Bestimmungen. Untersagt ist         das Aufstellen von Lautsprechern oder das Abspielen von Tonträgern jeglicher  Art. Soweit nicht anders vereinbart. Anfallende GEMA – Gebühren sind dann vom Vertragsnehmer zu entrichten. 5.     Der Stand ist in der Zeit der Veranstaltung geöffnet zu halten.        6.     Zur Teilnahme ist nur der berechtigt der den Vertrag bis spätestens  01.04.2012 an den         Veranstalter zurückgesandt hat. 7.      Jeder Standbetreiber ist für den sauberen und  sorgfältigen Umgang mit dem ihm zugewiesenen  Standplatz zuständig. Allabendlich ist sämtlicher Müll zu entsorgen. Der Müll ist vom Standbetreiber                         / Lager fachgerecht zu entsorgen.     Sollte der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachkommen, ist der Veranstalter berechtigt          dies auf Kosten des Auftragnehmers zu veranlassen. Aus diesem Grund ist eine Kaution in Höhe  von 50 Euro am Tag des Aufbaus zu hinterlegen. 8.      Standgebühr sind zu entrichten: ......................Euro    Zahlbar Bar, per Scheck oder Überweisung:          Sparkasse Pforzheim   BLZ 666 500 85    Konto Nr. 1190075 bis spätestens  01.04.2012                9.    W I C H T I G      unbedingt ausfüllen         Stromanschluß          ja  ( )   ....................      230 V  ( )       380 ( )         Wasseranschluß        ja ( )          Für Strom. bzw. Wasseranschluß wird  je Anschluß eine  Gebühr von 10 EURO berechnet, die          Gebühr muß mit der Standgebühr entrichtet werden . Anschlüsse die nicht gebucht bzw. bezahlt          Sind können nicht erfolgen (werden auch nicht geduldet)          Kühlgeräte müssen gesondert angemeldet werden    .................................................................          Stroh und Heuballen stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung          Heuballen      5,--       Stückzahl...............          Strohballen    3,--       Stückzahl...............          Reservierte Ballen können während der Aufbauzeit  bis spätestens Freitag 13 Uhr beim          Veranstalter abgeholt und bezahlt werden.       10.    Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 11.    Dem vom Veranstalter beauftragten Personal ist unbedingt Folge zu leisten           12.    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt:  als wichtige Gründe gelten insbesondere die Ablehnung von Genehmigungen durch die  örtlichen Behörden oder die Undurchführbarkeit der Veranstaltung mangels Finanzierungs-  deckung. Grob fahrlässige Verstöße gegen diesen Vertrag berechtigen zur sofortigen  Kündigung. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall seinen Standplatz unverzüglich zu  räumen. Bereits bezahlte Gelder werden nicht mehr zurückerstattet. 13.    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder  sollte sich in diesem Vertrag  eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der  übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.  Die Vertragspartner werden sich in einem derartigen Fall über eine wirksame und  Durchführbare Bestimmung zur Ausfüllung dieser Lücke einigen. 14.    Doppelbelegung von Plätzen von gleichen Vertragsnehmern oder mit gleichen oder  ähnliche Namen erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung.  Gerichtsstand ist Pforzheim. 15.    Hunde sind angeleint und beaufsichtigt im Lager zu halten. Im Schadensfall haftet der Hundebesitzer. EIN LAGEPLAN MIT STANDNUMMER UND ZUFAHRTSKIZZE WIRD IHNEN ÜBERMITTELT Zusätzliche Bemerkungen: ................................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................................ Königsbach-Stein, den ............................................... .............................................................. ................................................................                    Veranstalter   Auftragnehmer