Reit-und Ritterverein Gengenbachtal e.V.
RITTERSPIELE KÖNIGSBACH-STEIN 20. - 22. Juli 2012
Vertrag zwischen:
Reit- und Ritterverein Gengenbachtal e.V.
Bilfingerstr. 26, 75203 Königsbach-Stein
Veranstalter/ Organisation – vertreten durch
Familie Gassenmeier
Telefon 07232-6699 Fax 07232/314065
wiesenmuehle.stein@t-online.de
und
Kunsthandwerk
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Händler/Lager
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Lager
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Veranstaltungsort:
Gengenbachtal, 75203 Kö.- STEIN Wiesenmühle
Veranstaltungszeitraum:
20. – 22. Juli 2012
Zwischen den Parteien wird nachfolgender Vertrag geschlossen:
1. Der Auftragnehmer mietet für den o. g. Zeitraum einen ihm zugewiesenen Standplatz
Größe ........m X ........m
2. Aufbau muss Donnerstag ab 16 Uhr bis Freitag 13 Uhr erfolgt sein, nach 13 Uhr dürfen keine
Fahrzeuge und andere nicht mittelalterliche Utensilien auf dem Veranstaltungsgelände sein
3. Das Warenangebot gliedert sich wie folgt.
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4. Der Auftragnehmer stellt die Veranstalter sowie die öffentliche Verwaltung frei von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen für Personen -, Sach - und Vermögensschäden. Er haftet für
sämtliche Folgen bei Nichtachtung der gesetzlichen sowie behördlichen Bestimmungen. Untersagt ist
das Aufstellen von Lautsprechern oder das Abspielen von Tonträgern jeglicher Art.
Soweit nicht anders vereinbart. Anfallende GEMA – Gebühren sind dann vom Vertragsnehmer zu
entrichten.
5. Der Stand ist in der Zeit der Veranstaltung geöffnet zu halten.
6. Zur Teilnahme ist nur der berechtigt der den Vertrag bis spätestens 01.04.2012 an den
Veranstalter zurückgesandt hat.
7. Jeder Standbetreiber ist für den sauberen und sorgfältigen Umgang mit dem ihm zugewiesenen
Standplatz zuständig. Allabendlich ist sämtlicher Müll zu entsorgen. Der Müll ist vom Standbetreiber
/ Lager fachgerecht zu entsorgen.
Sollte der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachkommen, ist der Veranstalter berechtigt
dies auf Kosten des Auftragnehmers zu veranlassen. Aus diesem Grund ist eine Kaution in Höhe
von 50 Euro am Tag des Aufbaus zu hinterlegen.
8. Standgebühr sind zu entrichten: ......................Euro
Zahlbar Bar, per Scheck oder Überweisung:
Sparkasse Pforzheim BLZ 666 500 85 Konto Nr. 1190075 bis spätestens 01.04.2012
9. W I C H T I G unbedingt ausfüllen
Stromanschluß ja ( ) .................... 230 V ( ) 380 ( )
Wasseranschluß ja ( )
Für Strom. bzw. Wasseranschluß wird je Anschluß eine Gebühr von 10 EURO berechnet, die
Gebühr muß mit der Standgebühr entrichtet werden . Anschlüsse die nicht gebucht bzw. bezahlt
Sind können nicht erfolgen (werden auch nicht geduldet)
Kühlgeräte müssen gesondert angemeldet werden .................................................................
Stroh und Heuballen stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung
Heuballen 5,-- Stückzahl...............
Strohballen 3,-- Stückzahl...............
Reservierte Ballen können während der Aufbauzeit bis spätestens Freitag 13 Uhr beim
Veranstalter abgeholt und bezahlt werden.
10. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
11. Dem vom Veranstalter beauftragten Personal ist unbedingt Folge zu leisten
12. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt:
als wichtige Gründe gelten insbesondere die Ablehnung von Genehmigungen durch die
örtlichen Behörden oder die Undurchführbarkeit der Veranstaltung mangels Finanzierungs-
deckung. Grob fahrlässige Verstöße gegen diesen Vertrag berechtigen zur sofortigen
Kündigung. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall seinen Standplatz unverzüglich zu
räumen. Bereits bezahlte Gelder werden nicht mehr zurückerstattet.
13. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
Die Vertragspartner werden sich in einem derartigen Fall über eine wirksame und
Durchführbare Bestimmung zur Ausfüllung dieser Lücke einigen.
14. Doppelbelegung von Plätzen von gleichen Vertragsnehmern oder mit gleichen oder
ähnliche Namen erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung.
Gerichtsstand ist Pforzheim.
15. Hunde sind angeleint und beaufsichtigt im Lager zu halten. Im Schadensfall haftet der Hundebesitzer.
EIN LAGEPLAN MIT STANDNUMMER UND ZUFAHRTSKIZZE WIRD IHNEN ÜBERMITTELT
Zusätzliche Bemerkungen:
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Königsbach-Stein, den ...............................................
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Veranstalter
Auftragnehmer